ד מלוה ישראל מעותיו של נכרי מדעת הנכרי כו': תנו רבנן מלוה ישראל מעותיו של נכרי מדעת הנכרי אבל לא מדעת ישראל כיצד ישראל שלוה מעות מן הנכרי ברבית וביקש להחזירם לו מצאו ישראל אחר ואמר לו תנם לי ואני אעלה לך כדרך שאתה מעלה לו אסור ואם העמידו אצל נכרי מותר
4 E<small>IN</small> J<small>ISRAÉLIT DARF DAS</small> G<small>ELD EINES</small> N<small>ICHTJUDEN MIT</small> W<small>ISSEN DES</small> N<small>ICHTJUDEN</small> &<small>C</small>. <small>VERLEIHEN.</small> Die Rabbanan lehrten: Ein Jisraélit darf das Geld eines Nichtjuden mit Wissen des Nichtjuden verleihen, nicht aber mit Wissen des Jisraéliten. Zum Beispiel: wenn ein Jisraélit, der von einem Nichtjuden Geld auf Wucher geborgt hat, es ihm zurückgeben will, und ein anderer Jisraélit ihn trifft und zu ihm sagt: gib es mir, und ich zahle dir das, was du ihm zahlst, so ist dies verboten; wenn er ihn aber dem Nichtjuden zugeführt hat, so ist es erlaubt.